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| Die
EFFA Prüfungsregularien |
| Die
EFFA Fliegenfischer Instruktoren Prüfungen
sind genauen Regeln unterworfen. Falls Sie gedenken, die
EFFA Fliegenfischerprüfung
zu absolvieren, ist es wichtig, dass Sie sich vorab gut
über die Regularien informieren. |
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Prüfungsrichtlinien für die EFFA Fliegenfischer
Instruktoren Prüfungen
Für
leichtere Lesbarkeit wird „er“ für beide Geschlechter
verwendet.
Prüfungsorte
Basic Prüfungen sind an jedem
beliebigen Ort möglich(Ausnahme: private Geschäftsveranstaltungen
wie „Hausmessen“ o.ä.), sofern die dazu notwendigen
Prüfern vor Ort sind.
Master Prüfungen sind nur
im Zuge allgemeiner öffentlicher Veranstaltungen
möglich(z.B. Fischereimessen, am EFFA Jahresmeeting
oder anderen speziell dafür vorgesehenen EFFA Meetings).
Die öffentliche Zugänglichkeit muss gegeben
sein.
Alle
Prüfungen werden vorab auf der EFFA Webseite angekündigt.
Prüfungskommission
Als offizielle EFFA Prüfer gelten
die Mitglieder des Flycasting Departments. Als zusätzliche
Prüfer können die Mitglieder des Beirats des
Flycasting Departments und Master Instruktoren, die vom
Flycasting Department die Genehmigung erhalten, fungieren.
Für Basic Prüfungen sind
zwei Prüfer aus zwei unterschiedlichen Ländern
erforderlich.
Für Master Prüfungen
werden drei Prüfer aus mindestens zwei verschiedenen
Ländern benötigt.
Anmeldung
und Prüfungsanforderungen
Wenn
das Online-Formular ausgefüllt, an die EFFA versandt
und die Prüfungsgebühr von EUR 100.- mindestens
drei Wochen vor der Prüfung auf dem EFFA Konto eingelangt
ist(Banktransferspesen übernimmt der Teilnehmer),
gilt der Kandidat als angemeldet.
Das Maximum an Prüfungskandidaten
pro Tag beträgt acht(8). An EFFA Jahresmeetings
oder speziellen EFFA -Prüfungsveranstaltungen kann
die Zahl der zur Prüfung zugelassenen Kandidaten
etwas erhöht werden. Die Anmeldung wird nach dem
First-Come-First-Serve-Prinzip gehandhabt.
Wenn ein Kandidat sich für
eine Prüfung anmeldet, das Maximum an Kandidaten
dadurch aber bereits überschritten wurde, kann
er nicht mehr für die Prüfung zugelassen werden.
Er erhält dann ein Vorrecht bei der nächsten
Prüfung. Der bereits bezahlte Beitrag wird in diesem
Falle zurückerstattet oder -auf Wunsch des Kandidaten-
für die nächste Prüfung verwendet.
An der Prüfung können
nur in begründeten Ausnahmefällen Anmeldungen
getätigt werden. Die Banktransferspesen kommen
in diesem Falle zum Prüfungsbetrag hinzu.
Kandidaten, die ohne Vorankündigung(Telefonat!)
und ohne besonderen Verhinderungsgrund zu spät
zu einer Prüfung erscheinen, verlieren damit den
Anspruch auf ihre Teilnahme. Die Prüfer können
aber eine Ausnahme erlauben, sofern dies den Ablauf
der Prüfungen nicht stört.
Wenn ein Kandidat ohne Abmeldung
nicht zur Prüfung erscheint, verwirkt er das Recht
auf Rückerstattung des Prüfungsbeitrages.
Kandidaten die nicht den Vorgaben
gemäß gekleidet zur Prüfung erscheinen,
werden nicht zur Prüfung zugelassen.
Wenn ein Kandidat Entscheidungen
der Prüfer kritisiert, wird er von der laufenden
Prüfung ausgeschlossen.
Das Gerät des Prüfungskandidaten
muss mit den Prüfungsanforderungen (siehe einzelne
Tests)übereinstimmen. Das Gerät wird vor Beginn
der Prüfung kontrolliert.
Es ist nicht erlaubt, das Gerät
während der Prüfung zu wechseln(Ausnahme:
Ruten- oder Schnurbruch).
Kandidaten dürfen das Gerät
teilen(z.B. zwei Kandidaten treten mit derselben Rute
an).
Prüfungsregeln
Der
Kandidat hat das Recht auf Wunsch im ersten Teil der Prüfung (Wurflimits)
einen (1) Trainingswurf pro Anforderung zu machen. Dieser
Wurf (auch wenn positiv) zählt jedoch nicht für
die Prüfung.
Für jede Prüfungsanforderung
des praktischen Teils hat der Kandidat drei Versuche.
Die Prüfer können (je nach Verhältnissen
vor Ort) weitere Versuche gewähren (max. 5).
Wenn ein Kandidat mehr als einen
Fehler in den ersten beiden Teilen der Prüfung
aufweist (Teil 1 = Wurflimits, Teil 2 = Wurfschule),
darf er nicht mehr weitermachen. Seine Prüfung
ist somit zu Ende.
Wenn ein Kandidat nicht mehr als
je einen Fehler in Teil 1 und Teil 2 der Prüfung
aufzuweisen hat, so darf er mit Teil 3 (Didaktik) weitermachen.
Nachdem er die Didaktik ohne Fehler abgeschlossen hat,
kann er die Fehlwürfe aus den Teilen 1 und 2 nochmals
versuchen auszubügeln (je 3 Versuche). Ist er dabei
erfolgreich, dann darf er zur mündlichen Theorieprüfung
antreten.
Sollte er bei der Wiederholung
seiner Fehlwürfe nicht erfolgreich sein, so ist
seine Prüfung damit beendet. Hat er nach Abschluss
der Teile 1-3 und Wiederholung der Fehlwürfe nur
einen Fehler aufzuweisen, so muss er bei der nächsten
Prüfung nur den Bereich wiederholen, indem er den
Fehler aufzuweisen hatte (z.B. schafft er den Switch
Cast beim Basic Test nicht, so muss er bei der nächsten
Prüfung nur den Bereich wiederholen, indem er den
Fehler hatte(in diesem Falle Bereich 2). Bewältigt
er die Würfe aus diesem Bereich, so kann er direkt
zur Theorie antreten. Schafft er bei der Wiederholung
der Prüfung diesen Block jedoch nicht, so muss
er beim 3. Antreten zur Prüfung die gesamte Prüfung
wiederholen.
Master-Kandidaten müssen meisterliches
Können vorweisen können. Dies bedeutet, dass
sie immer den gesamten Test wiederholen müssen
und nicht nur einzelne Bereiche davon.
Ein Basic-Kandidat darf innerhalb
eines Kalenderjahres maximal zwei Mal zur Prüfung
antreten.
Ein Master Kandidat muss ein volles
Jahr (365 Tage) warten, bis er wieder zur Wiederholungsprüfung
antreten darf.
Die Prüfungsgebühr für
Basic- und Master-Prüfungen beträgt jeweils
EUR 100.- unabhängig davon, ob es sich um die erste
Prüfung oder eine Wiederholungsprüfung handelt.
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Ausschnitt aus dem Prüfungsbogen zum Basic Test
zum besseren Verständnis (Reihenfolge der Blöcke
kann beim Test variieren)
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