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Education in Fly Casting - Fly Fishing - Fly Tying - Conservation
 
Die EFFA Prüfungsregularien
Die EFFA Fliegenfischer Instruktoren Prüfungen sind genauen Regeln unterworfen. Falls Sie gedenken, die EFFA Fliegenfischerprüfung zu absolvieren, ist es wichtig, dass Sie sich vorab gut über die Regularien informieren.
 

Prüfungsrichtlinien für die EFFA Fliegenfischer Instruktoren Prüfungen

 

 

Für leichtere Lesbarkeit wird „er“ für beide Geschlechter verwendet.

 

 

Prüfungsorte

 

Basic Prüfungen sind an jedem beliebigen Ort möglich(Ausnahme: private Geschäftsveranstaltungen wie „Hausmessen“ o.ä.), sofern die dazu notwendigen Prüfern vor Ort sind.

•  Master Prüfungen sind nur im Zuge allgemeiner öffentlicher Veranstaltungen möglich(z.B. Fischereimessen, am EFFA Jahresmeeting oder anderen speziell dafür vorgesehenen EFFA Meetings). Die öffentliche Zugänglichkeit muss gegeben sein.

•  Alle Prüfungen werden vorab auf der EFFA Webseite angekündigt.

Prüfungskommission

 

Als offizielle EFFA Prüfer gelten die Mitglieder des Flycasting Departments. Als zusätzliche Prüfer können die Mitglieder des Beirats des Flycasting Departments und Master Instruktoren, die vom Flycasting Department die Genehmigung erhalten, fungieren.

•  Für Basic Prüfungen sind zwei Prüfer aus zwei unterschiedlichen Ländern erforderlich.

•  Für Master Prüfungen werden drei Prüfer aus mindestens zwei verschiedenen Ländern benötigt.

 

Anmeldung und Prüfungsanforderungen

 

•  Wenn das Online-Formular ausgefüllt, an die EFFA versandt und die Prüfungsgebühr von EUR 100.- mindestens drei Wochen vor der Prüfung auf dem EFFA Konto eingelangt ist(Banktransferspesen übernimmt der Teilnehmer), gilt der Kandidat als angemeldet.

•  Das Maximum an Prüfungskandidaten pro Tag beträgt acht(8). An EFFA Jahresmeetings oder speziellen EFFA -Prüfungsveranstaltungen kann die Zahl der zur Prüfung zugelassenen Kandidaten etwas erhöht werden. Die Anmeldung wird nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip gehandhabt.

•  Wenn ein Kandidat sich für eine Prüfung anmeldet, das Maximum an Kandidaten dadurch aber bereits überschritten wurde, kann er nicht mehr für die Prüfung zugelassen werden. Er erhält dann ein Vorrecht bei der nächsten Prüfung. Der bereits bezahlte Beitrag wird in diesem Falle zurückerstattet oder -auf Wunsch des Kandidaten- für die nächste Prüfung verwendet.

•  An der Prüfung können nur in begründeten Ausnahmefällen Anmeldungen getätigt werden. Die Banktransferspesen kommen in diesem Falle zum Prüfungsbetrag hinzu.

•  Kandidaten, die ohne Vorankündigung(Telefonat!) und ohne besonderen Verhinderungsgrund zu spät zu einer Prüfung erscheinen, verlieren damit den Anspruch auf ihre Teilnahme. Die Prüfer können aber eine Ausnahme erlauben, sofern dies den Ablauf der Prüfungen nicht stört.

•  Wenn ein Kandidat ohne Abmeldung nicht zur Prüfung erscheint, verwirkt er das Recht auf Rückerstattung des Prüfungsbeitrages.

•  Kandidaten die nicht den Vorgaben gemäß gekleidet zur Prüfung erscheinen, werden nicht zur Prüfung zugelassen.

•  Wenn ein Kandidat Entscheidungen der Prüfer kritisiert, wird er von der laufenden Prüfung ausgeschlossen.

•  Das Gerät des Prüfungskandidaten muss mit den Prüfungsanforderungen (siehe einzelne Tests)übereinstimmen. Das Gerät wird vor Beginn der Prüfung kontrolliert.

•  Es ist nicht erlaubt, das Gerät während der Prüfung zu wechseln(Ausnahme: Ruten- oder Schnurbruch).

•  Kandidaten dürfen das Gerät teilen(z.B. zwei Kandidaten treten mit derselben Rute an).

 

Prüfungsregeln

 

•  Der Kandidat hat das Recht auf Wunsch im ersten Teil der Prüfung (Wurflimits) einen (1) Trainingswurf pro Anforderung zu machen. Dieser Wurf (auch wenn positiv) zählt jedoch nicht für die Prüfung.

•  Für jede Prüfungsanforderung des praktischen Teils hat der Kandidat drei Versuche. Die Prüfer können (je nach Verhältnissen vor Ort) weitere Versuche gewähren (max. 5).

•  Wenn ein Kandidat mehr als einen Fehler in den ersten beiden Teilen der Prüfung aufweist (Teil 1 = Wurflimits, Teil 2 = Wurfschule), darf er nicht mehr weitermachen. Seine Prüfung ist somit zu Ende.

•  Wenn ein Kandidat nicht mehr als je einen Fehler in Teil 1 und Teil 2 der Prüfung aufzuweisen hat, so darf er mit Teil 3 (Didaktik) weitermachen. Nachdem er die Didaktik ohne Fehler abgeschlossen hat, kann er die Fehlwürfe aus den Teilen 1 und 2 nochmals versuchen auszubügeln (je 3 Versuche). Ist er dabei erfolgreich, dann darf er zur mündlichen Theorieprüfung antreten.

•  Sollte er bei der Wiederholung seiner Fehlwürfe nicht erfolgreich sein, so ist seine Prüfung damit beendet. Hat er nach Abschluss der Teile 1-3 und Wiederholung der Fehlwürfe nur einen Fehler aufzuweisen, so muss er bei der nächsten Prüfung nur den Bereich wiederholen, indem er den Fehler aufzuweisen hatte (z.B. schafft er den Switch Cast beim Basic Test nicht, so muss er bei der nächsten Prüfung nur den Bereich wiederholen, indem er den Fehler hatte(in diesem Falle Bereich 2). Bewältigt er die Würfe aus diesem Bereich, so kann er direkt zur Theorie antreten. Schafft er bei der Wiederholung der Prüfung diesen Block jedoch nicht, so muss er beim 3. Antreten zur Prüfung die gesamte Prüfung wiederholen.

•  Master-Kandidaten müssen meisterliches Können vorweisen können. Dies bedeutet, dass sie immer den gesamten Test wiederholen müssen und nicht nur einzelne Bereiche davon.

•  Ein Basic-Kandidat darf innerhalb eines Kalenderjahres maximal zwei Mal zur Prüfung antreten.

•  Ein Master Kandidat muss ein volles Jahr (365 Tage) warten, bis er wieder zur Wiederholungsprüfung antreten darf.

•  Die Prüfungsgebühr für Basic- und Master-Prüfungen beträgt jeweils EUR 100.- unabhängig davon, ob es sich um die erste Prüfung oder eine Wiederholungsprüfung handelt.

 

>> Ausschnitt aus dem Prüfungsbogen zum Basic Test zum besseren Verständnis (Reihenfolge der Blöcke kann beim Test variieren)

 

 
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