Die Statuten
Satzung der European Fly Fishing Association (EFFA)
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Art.1
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Name und Sitz Der Name der Organisation lautet European Fly Fishing Association (EFFA) und wird innerhalb der Satzung im Folgenden als der Verband bezeichnet.
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Art.2 |
Art des Vereins
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Art.3
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Unabhängigkeit Der Verband ist politisch unabhängig und religiös neutral. |
Zweck des Verbandes:
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Art. 4 |
Die European Fly Fishing Association (EFFA) will: | |
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a) |
das Fliegenfischen, als den schonendsten Weg, Fische zu fangen und die Natur zu erhalten, fördern und weiter verbessern; |
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b)
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die Stimme Europas im organisierten Fliegenfischen sein; |
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c)
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die Kenntnisse im Fliegenfischen verbessern und deren Erwerb erleichtern. |
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d)
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den Fliegenfischern die Empfindlichkeit des Ökosystems unserer besten Gewässer ebenso nahe bringen wie unsere Verantwortung als Nutznießer der Ressourcen der Natur, um sicherzustellen, dass sich diese Erkenntnis unter allen Fliegenfischern verbreitet. |
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e)
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das Ausbildungsniveau von Wurfinstruktoren und Guides verbessern, um sicherzustellen, dass ein hohes Niveau an werferischem Können sowie beste Kenntnisse aller Bereiche des Fliegenfischens und des angemessenen Umgangs mit Fischen angeboten werden können. |
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f)
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gefährdete Fischwasser und (diesbezügliche) Naturschutzprojekte unterstützen. |
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g)
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den Informationsaustausch unter Fliegenfischern und assoziierten Organisationen von Fliegenfischern fördern, um sicherzustellen, dass deren Interessen auch im internationalen Bereich Unterstützung finden. |
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h)
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ihre Mitglieder laufend über alle aktuellen Entwicklungen von Bedeutung für das Fliegenfischen informieren. |



